Erbrechner
Lebende Personen in Ihrem Umfeld
Welche Personen leben in Ihrem Umfeld? Bitte geben Sie alle noch lebenden Personen an und treffen Sie die entsprechende Auswahl.
Persönliche Angaben
⚠️ Hinweis: Konkubinatspartner/innen haben nach Schweizer Erbrecht (ZGB) kein gesetzliches Erbrecht. Die Erbfolge richtet sich nach den Blutsverwandten. Um den Partner zu begünstigen, ist ein Testament notwendig.
Lebende Personen = weiss markiert
Nachlassvermögen Erblasser/in definieren
Ordentlicher Güterstand: Errungenschaftsbeteiligung
Verheiratete Personen ohne spezifische güterrechtliche Regelung unterstehen der Errungenschaftsbeteiligung. Der Nachlass setzt sich aus dem Eigengut und der Hälfte der Errungenschaft des Erblassers / der Erblasserin zusammen.
Summe aller Vermögenswerte des Ehepaars
CHF
Eigengut Ehepartner/in (sofern vorhanden)
CHF
Eigengut Erblasser/in (sofern vorhanden)
CHF
Eigengut
CHF 50'000
Hälfte der Errungenschaft
Gesamte Errungenschaft: CHF 650'000
CHF 325'000
Nachlassvermögen
CHF 375'000
Nachlassvermögen definieren
Geben Sie das gesamte Nachlassvermögen ein, das nach Abzug aller Schulden und Kosten verbleibt.
Nachlassvermögen
CHF
Gesetzliche Erbfolge
(Verteilung ohne Regelung)
Pflichtteile / freie Quote
(Verteilung bei Pflichtteilssetzung)
Summe Nachlassvermögen Erblasser/in
CHF 0
Hinweis: Berechnung gemäss Schweizer Erbrecht (ZGB, Stand 2023 nach Erbrechtsrevision). Steuern, Schulden und individuelle PK-Reglemente sind nicht berücksichtigt. Für eine verbindliche Auskunft empfehlen wir eine Rechtsberatung.
Auf der linken Seite sehen Sie, wie Ihr Nachlass ohne spezifische Regelung verteilt wird (gesetzliche Erbfolge). Die rechte Seite zeigt die Verteilung bei Pflichtteilssetzung.
Gesetzliche Erbfolge
(Verteilung ohne Regelung)
Pflichtteile / Freie Verfügbarkeit
(Verteilung bei Pflichtteilssetzung)
Entspricht die gesetzliche Aufteilung (linke Grafik) Ihren Vorstellungen?
Disclaimer: Dieser Rechner dient ausschliesslich der Orientierung und Bildung. Es handelt sich um keine Rechts- oder Finanzberatung. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an eine Notarin, einen Rechtsanwalt oder eine Treuhandstelle.